Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Iconmed (im folgenden Dienstleister genannt) stellt dem Kunden die bestellten (Internet) Dienstleistungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Leistungen werden durch den Dienstleister selbst oder einem damit beauftragtem Erfüllungsgehilfen erbracht. Die AGB sind im Internet unter www.cmsconnect.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB des Dienstleisters mit der Bestellung an.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von dem Dienstleister bedürfen der Schriftform.
1. Angebot und Abschluss eines Vertrages
Angebote von dem Dienstleister sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
Der Umfang der vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung vom Dienstleister festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare Besondere Geschäftsbedingungen von dem Dienstleister.
Der Dienstleister behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Angebot beschriebenen Leistung. Der Dienstleister behält sich eine Änderung seiner Preise vor, sofern dies durch veränderte Marktbedingungen notwendig ist. Preisänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen angekündigt. Ist der Kunde nicht mit der Änderung einverstanden, steht ihm das Recht der Vertragskündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu.
3. Lieferfrist
Vom Dienstleister genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst vom Dienstleister nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung beim Dienstleister, seiner Erfüllungsgehilfen, seiner Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung von Web-Speicherplatz
Die Vertragslaufzeit bei Web-Speicherplatz beträgt einen Monat und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Bei einer Vertragskündigung hat der Dienstleister das ausdrückliche Recht, alle vom Kunden auf den Rechner des Dienstleisters übertragenen Daten vorbehaltlos zu löschen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
5. Transfervolumen für Speicherplatz
In den Speicherplatz Angeboten ist ein bestimmtes monatliches maximales Transfervolumen (Traffic) enthalten, dieses beträgt, falls nichts anderes vereinbart wurde 500 MB. Wird dieses monatliche Transfervolumen überschritten so ist der Dienstleister berechtigt, dieses zusätzliche Transfervolumen gemäß Preisliste in Rechnung zu stellen.
6. Beantragung und Kündigung einer Domain
Vertragsgegenstand ist die Beantragung von Domainnamen im Namen des Kunden beim zuständigen NIC. Die Domain wir auf den Namen des Kunden (ADMIN-C) registriert. Der Dienstleister oder sein Erfüllungsgehilfe wird, wie üblich als TECH-C bzw. ZONE-C eingetragen. Mit der Beantragung einer Domain erkennt der Kunde die Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle an.
Der Dienstleister erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die zuständige Vergabestelle erfolgen, ohne dass der Dienstleister hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt
Die Kündigungsfrist für eine Domain beträgt vier Wochen zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Periode. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Eine Domain kann jederzeit zu einen neuen Dienstleister übertragen werden. Der Dienstleister kann aber Übernahme-Anträgen anderer Dienstleister nur dann zustimmen, wenn eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers (ADMIN-C) vorliegt.
Es besteht die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses von dem Dienstleister betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Der Dienstleister wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Ab dem zweiten Versuch werden hierfür Gebühren erhoben. Der Dienstleister kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber des Dienstleisters hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt
7. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Internet-Dienste des Dienstleisters produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Dienstleister findet nicht statt.
Der Dienstleister überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die „Dispute Policy“ des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, sofern Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich der Dienstleister vor, den betreffenden Domainnamen bis zur rechtsverbindlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).
Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen des Internet-Services des Dienstleisters nicht gestattet. Der Dienstleister ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist der Dienstleister berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen
Der Dienstleister behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzellfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module, PHP-Module, ASP-Komponenten und ASP.NET-Komponenten, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. Der Dienstleister behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Dem Kunden ist bekannt dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf
Sollte der Dienstleister eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber dem Dienstleister leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die der Dienstleister zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält dem Dienstleister ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
Der Nutzer hat dem Dienstleister unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und Telefonverbindungs- als auch Firmenbezogene Angaben.
8. Verfügbarkeit der Dienste
Der Dienstleister garantiert eine Verfügbarkeit seiner Dienste zu 95% im Monatsdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Dienstleisters oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc..
Wartungsarbeiten werden - soweit möglich - rechtzeitig, i.d.R. 24 Stunden vorher, bekannt gegeben.
Überschreitet die Ausfallzeit die angegebenen Grenzwerte, so hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift. Die Gutschrift errechnet sich prozentual aus der Ausfallzeit im Verhältnis zur monatlichen Erreichbarkeit. Der Rechnungsbetrag wird um diesen Prozentsatz gekürzt und gutgeschrieben.
9. Empfang und Versand von E-Mails
Sollte dem Dienstleister bekannt werden, dass der Kunde E-Mails, unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemeiner anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet, verschickt, behält sich der Dienstleister vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen („Postings“) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets, sowie Massenemails an Adressanten, die den Adressanten nicht kennen („Spam“). Sollte der Dienstleister aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber dem Dienstleister Leistungspflichtig.
Der Dienstleister ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen,
- nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, - nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, - nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden
Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das Verschulden nicht bei dem Dienstleister liegt, ist eine Haftung ausgeschlossen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstleister seine E-Mail-Adresse im Internet-Dienst des Dienstleisters für E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang nutzt. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet
10. Datensicherheit, Online-Übertragungen
Soweit Daten an den Dienstleister - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server des Dienstleisters werden gemäß Kundeninformationen regelmäßig und sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von des Dienstleisters übertragen.
Diverse kundenspezifische Einstellungen des Internet-Services des Dienstleisters werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet, ohne Gewähr durch den Dienstleister. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von dem Dienstleister bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
11. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Dienstleister wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Soweit der Dienstleister Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
Der Dienstleister kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann der Dienstleister darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austauschs hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Der Dienstleister wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
Eine Haftung vom Dienstleister für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch den Dienstleister oder wurde durch den Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Der Dienstleister haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Der Dienstleister haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm-. und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Dienstleister behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmen, Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von dem Dienstleister in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an den Dienstleister ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen vom Dienstleister hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Der Dienstleister ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von dem Dienstleister gelieferten Waren erfolgt für den Dienstleister. Der Dienstleister erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt der Dienstleister Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist der Dienstleister berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Der Dienstleister ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
Bei einem Rücknahmerecht vom Dienstleister gemäß vorstehendem Absatz ist der Dienstleister berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern vom Dienstleister den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
13. Zahlungsbedingungen
Die Nutzung der Software-/Internet-Dienste des Dienstleisters erfolgt zu den jeweiligen gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder der Dienstleister einen höheren Schaden nachweist.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von dem Dienstleister anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Besteht für den Kunden der Verdacht, dass Dritte unbefugt in den Besitz des Passwortes gelangt sein könnten, ist er verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich zu informieren. Der Dienstleister wird seinerseits das Passwort unverzüglich ändern. Der Kunde stellt den Dienstleister von Kosten und Ansprüche Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
Ferner ist der Dienstleister bei Zahlungsverzug berechtigt alle Zugänge des Kunden - ohne Ankündigung - kostenpflichtig zu sperren. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt erst nach Ausgleich aller ausstehenden Forderungen.
Die durch Zahlungsverzug dem Dienstleister entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Gegen Forderungen des Dienstleisters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
14. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt den Dienstleister, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
15. Gerichtstand
Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, Köln.
16. Schlussbestimmungen
Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner des Dienstleisters gelten diese Bedingungen als angenommen.
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle ein Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen vom Dienstleister ist Köln. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Köln vereinbart.
Köln, den 1.3.2003 |