Qualitätssiegel für Gesundheitsinformationen
Qualitätssiegel sind ein probates Mittel, um auf einen Blick zu zeigen, dass man als Informationsanbieter eine Liste von definierten Kriterien erfüllt. Problematisch ist aber bei der großen Anzahl und der Schnelllebigkeit der Siegel, dass den meisten Nutzern nicht klar ist, wofür das Siegel eigentlich genau steht, welche Kriterien erfüllt sein müssen um es zu erwerben und welchen (inhaltlichen) Wert es wirklich hat.
Anbieter |
Kosten |
Prüfergebnis |
Inhaltlichkeit |
Verbreitung |
Überprüfung |
Besonderheiten |
HON
(Endet Dez 2022!) |
Erstzertifzierung kostenfrei, Review kostenpflichtig
(seit Ende 2014, bis 12/2022) |
Siegelvergabe, sehr kurze Zusammenstellung wichtiger Passagen (öffentlich), Berücksichtigung in HON-Suchmaschine |
formale Kriterien, inhaltliche Prüfung findet nicht statt |
weltweit |
jährlich |
+ verbreitetes Siegel
+ 2-jährliches Review
- wenig Transparenz über den Prüfprozess |
Medisuch |
kostenlos
(Logo seit 2017 kostenpflichtig ab 49 Euro/Jahr) |
Siegelvergabe, weiterführende öffentliche Angabemöglichkeiten für den Anbieter, Berücksichtigung in medizinischer Suchmaschine Medisuch |
subjektiv objektive Kriterien der Redaktion, Selbstverpflichtung der Anbieter auf Industrieunabhängigkeit der Informationen |
deutschspr. Raum |
jährlich |
+ einziges Siegel mit dem Ansatz inhaltlicher Bewertung
- langfristige Finanzierung ungewiß |
afgis |
490-690 Euro/Jahr
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Siegelvergabe, ausführliche öffentliche Dokumentation
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formale Kriterien, ausgefeiltes und strukturiertes Prüfungsverfahren, inhaltliche Prüfung findet nicht statt |
Deutschland |
jährlich |
+ sehr guter aufwändiger und klar definierter Prüfprozess
- recht teuer |
Stiftung Gesundheit
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ab 500 Euro
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Siegelvergabe, Dokumentation nur für den Anbieter einsehbar |
formale Kriterien, ausgefeiltes Prüfungsverfahren, inhaltliche Prüfung findet nicht statt, außer auf Rechtsebene
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Deutschland
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jährlich |
+ interessante Mischung des Prüfprozesses aus formalen und rechtlichen Kriterien (für den Anbieter)
- zu wenig Transparenz über das Verfahren und dessen Ergebnisse
- recht teuer |
Web-adressbuch |
kostenlos, erweiterter Eintrag 640-5.000 Euro |
Logovergabe, Listung im gedruckten Farbbuch und auf www.erfolgreich-suchen.de |
Redaktionsentscheidung ohne Transparenz, nicht nur Gesundheit/Medizin |
Deutschland |
jährlich |
+themenbezogener Einstieg
- Auswahlkriterien was zur Listung führt undurchsichtig |
Discern
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kostenlos
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kein Siegel, öffentliche Listung des Ergebnisses bis August 2015 unter www.patienten-information.de. Inzwischen eingestellt.
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formale Kriterien, subjektive Einschätzung der Kriterien, kann auch subjektive inhaltliche Hinweise enthalten
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Deutschland
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keine Angabe
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+ einsehbare Prüfprotokolle
- subjektives Verfahren
- zu wenig Transparenz über Prüfer
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Hintergrundinformationen: formale Qualitätssiegel |
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Qualitäts-Management-Zertifikate
Diese zeigen an, dass gewisse "Prozess"-Formalitäten eingehalten werden. Somit sind sie also auch keine inhaltlichen Prüfsiegel, sondern "nur" ein Nachweis, dass eine regelmäßige, nachprüfbare und dokumentierte Vorgehensweise in der Institution vorliegt. Inhaltlich wird diese nicht hinterfragt, die Wahrscheinlichkeit steigt aber mit der Einführung dieser Prozesse, dass Fehler schneller aufgedeckt und/oder vermieden werden und dass die Ergebnisqualität hoch ist (so denn die Formalien gelebt und nicht nur abgearbeitet werden).
Was für Kliniken schon länger gilt, führte der Gesetzgeber 2005 auch für Niedergelassene ein (was die 72. Gesundheitsministerkonferenz der Länder bereits im Juni 1999 beschlossen hätte, nämlich niedergelassene Ärzte zur Einführung von Qualitätsmanagement (QM) zu verpflichten): Die Paragrafen 135 a und 136 SGB V schreiben vor, dass alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ein "einrichtungsinternes Qualitätsmanagement" einführen müssen. Die Details regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in der "Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung". Die Richtlinie trat zum 1.1.2006 in Kraft und bestimmt folgenden Zeitrahmen:
- zwei Jahre Planungsphase (1.1.2006-31.12.2007)
- zwei weitere Jahre Umsetzungsphase (1.1.2008-31.12.2009)
- ein weiteres Jahr Evaluierungsphase (1.1.2010-31.12.2010)
Jeder niedergelassene Arzt muss also bis Ende 2009 ein strukturiertes System zur Qualitätssicherung vollständig eingeführt haben. Eine Zertifizierung dieses Verfahrens ist allerdings nicht Pflicht!
Anbieter
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Zielgruppe |
Herausgeber |
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EFQM |
alle Industrien |
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Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (älter Versionen 9001:2000, 9001:2008) |
Krankenhäuser, Praxen, Apotheken |
ISO-Norm |
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KTQ
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Krankenhäuser, Praxen
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Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen
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Europäisches Praxisassessment (EPA)
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Praxen |
Stiftung Praxissiegel e.V.
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QEP- Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
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Praxen |
Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen
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KPQM |
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Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
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Weiterführende Informationen:
Seite erstellt am: 06.01.2012 09:40:00, zuletzt geändert am: 25.11.2022 17:18:00 Redaktion der Seite: Administrator |